Print | Mail | Share

14-07-2011

Anhang Z in Normen: Sehr hilfreich für KMU, aber mehr Beständigkeit gefordert

Der CEN Beratungsausschuss für Gesundheitsnormen hat eine Umfrage zum Anhang Z gestartet, um dessen aktuelle Nutzung in Normen zu bewerten. NORMAPME begrüßt diese Initiative und nutzt die Gelegenheit, um auf den potentiellen Nutzen des Anhangs Z für KMU aufmerksam zu machen.

Der Anhang Z zeigt die Beziehung zwischen einer harmonisierten Norm und der entsprechenden “Richtlinie des Neuen Konzeptes”. Er sollte immer praktische Informationen für den Anwender der Norm darüber beinhalten, was für das jeweilige Produkt getan werden muss, um die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, sowie über die Schritte, die ein Hersteller unternehmen muss, um das Produkt mit der CE-Kennzeichnung zu markieren. Zahlreiche Anhänge Z enthalten bereits diese Informationen; NORMAPME ist jedoch der Ansicht, dass diese bewährte Vorgehensweise bei sämtlichen Anhängen Z angewandt werden sollte.

So sollte der Anhang etwa eine Tabelle enthalten, welche die grundlegenden Anforderungen mit den relevanten Artikeln in der Norm oder einem Hinweis auf weitere Anforderungen oder EU-Richtlinien, welche für das Produkt anzuwenden wären, verlinkt.

Die Stellungnahme von NORMAPME zu den Anlagen Z finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Rémi Orth, r.orth@normapme.com

Sitemap

created by de facto image building